Im Abkommen wird vom deutschen Oberkommando die Übergabe aller deutschen Kriegsgefangenen, der kompletten Infrastruktur (Fahrzeuge, Schiffe,
Nachrichtenmittel etc.), Preisgabe sämtlicher militärischer Geräte und Lageskizzen über Kampfhindernisse (See- und Landminen, Sperren etc.) verlangt. Weiterhin sollen alle Verwundeten (von deutscher, wie von alliierter Seite) ausgeliefert werden. Die norwegische Armee wird aufgelöst, bis auf die Berufssoldaten, die die Wahl zwischen Kriegsgefangenschaft oder Abgabe ihres Ehrenwortes, in diesem Krieg nicht wieder gegen das Deutsche Reich zu kämpfen, haben. Den norwegischen Behörden und der Bevölkerung wird verboten, Nachrichtenverkehr mit Staaten zu führen, die sich mit Deutschland im Krieg befinden.